Rechtsprechung
   KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03   

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https://dejure.org/2004,18589
KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03 (https://dejure.org/2004,18589)
KG, Entscheidung vom 23.02.2004 - 2 Verg 7/03 (https://dejure.org/2004,18589)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03 (https://dejure.org/2004,18589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung dem Antragsteller der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen; Notwendigkeit einer Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch einen Beigeladenen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer trägt die Kosten der Beigeladenen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer hat die Kosten der Beigeladenen zu tragen? (IBR 2004, 388)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 und § 97 Abs. 1 ZPO (BGH NZBau 2001, 151, 155).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03
    § 162 Abs. 3 VwGO ist nicht entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.2004 - X ZB 44/03).
  • BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03
    Die Anordnung der Erstattung entspricht in der Regel der Billigkeit, wenn ein Beigeladener erfolgreich Anträge gestellt, ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 182, 186, Kullack, a.a.O., § 128 Rnr. 23 m. N.).
  • VK Berlin, 13.08.2003 - VK-B2-12/03
    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin - VK - B 2 - 12/03 - vom 13. August 2003 geändert:.
  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • VK Brandenburg, 30.05.2005 - VK 21/05

    Eignung eines "Newcomers"

    Es entspricht der Billigkeit i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO, dass der Beigeladenen, die erfolgreich Anträge gestellt und sich damit in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt hat, ihre notwendigen Aufwendungen vom unterlegenen Teil erstattet werden (vgl. KG, Beschluss vom 23. Februar 2004 ­ 2 Verg 7/03).
  • VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05

    Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

    Es entspricht der Billigkeit i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO, dass der Beigeladenen, die erfolgreich Anträge gestellt und sich damit in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt hat, ihre notwendigen Aufwendungen vom unterlegenen Teil erstattet werden (vgl. KG, Beschluss vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03).
  • VK Brandenburg, 01.02.2006 - 1 VK 81/05

    Ausschreibung Laboreinrichtung für die Fachhochschule ###

    Es entspricht der Billigkeit i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO, dass der Beigeladenen, die erfolgreich Anträge gestellt und sich damit in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt hat, ihre notwendigen Aufwendungen vom unterlegenen Teil erstattet werden (vgl. KG, Beschluss vom 23. Februar 2004 ­ 2 Verg 7/03).
  • VK Brandenburg, 18.10.2005 - 2 VK 56/05

    Mindestanforderungen an Nebenangebote

    Es entspricht der Billigkeit i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO, dass auch der Beigeladenen, die erfolgreich Anträge gestellt und sich damit in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt hat, ihre notwendigen Aufwendungen vom unterlegenen Teil erstattet werden (vgl. KG, Beschluss vom 23.02.2004 ­ 2 Verg 7/03).
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